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Berechtigtes Interesse

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Geschäftsbedingungen

Verantwortlicher ist:

Postadresse:
Graphische Werkstätten Zittau GmbH
An der Sporthalle 2
D-02763 Zittau

Vertreten durch:
Geschäftsführer: Andre Förster

Kontakt
Telefon: 03583 512635
1. Geltung

Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Graphische Werkstätten Zittau GmbH - im folgenden Firma genannt - erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen unter Verzicht des Kunden auf seine eigenen Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen. Diese Vertagsbedingungen gelten für alle späteren Vertragsabschlüsse mit dem Kunden, auch dann, wenn bei späteren Vertragsabschlüssen dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

2. Preisangebote

Sie können nur aufgrund einer vollständigen Vorlage errechnet werden. Abweichungen des endgültigen Manuskriptumfanges von der Angebotsgrundlage berechtigen die Firma, den tatsächlich erforderlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Die Preisangebote werden in Euro angegeben und enthalten keine Mehrwertsteuer.

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) hat innerhalb vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Bankdiskontsatz zu vergüten. Bei Banküberweisungen und Verrechnungsschecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige bei der Firma eingeht, als Zahlungseingang. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Bei größeren Aufträgen können, der geleisteten Arbeit entsprechend, Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden. Bei Bereitstellung größerer Papiermengen oder besonderen Materialien durch die Firma, hat diese das Recht, hierfür sofort Zahlung zu verlangen. Der Firma steht, an vom Auftraggeber angelieferten Manuskripten und sonstigen Gegenständen, ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Verrechnungsschecks oder Wechsel Eigentum der Firma. Forderungen aus Weiterveräußerungen von vorbelasteten Waren werden der Firma zur Sicherheit ihrer Forderungen abgetreten.

5. Überschreitung der Lieferfrist

Für Überschreitung der Lieferfrist ist die Firma nicht verantwortlich, falls diese durch verlangte Abänderungen des Auftraggebers oder durch Umstände, welche die Firma nicht zu vertreten hat, verursacht wird.

6. Vom Auftraggeber beschafftes Material

Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleich welcher Art, ist der Firma frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert beteichneten Menge.

7. Verpackung

Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

8. Verlangte Entwürfe, Skizzen, Probesatz, Probedrucke und -muster

Werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

9. Urheberrecht

Für die Prüfung des Rechts auf Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung, bei der Firma. Nachdruck auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung der Firma nicht zulässig. Die Druckplatten sind Betriebsgegenstände der Firma und bleiben als solche ihr Eigentum.

10. Wartezeit und Unterbrechung

Durch den Auftraggeber entstandene Unterbrechungen oder Wartezeiten werden in Rechnung gestellt.

11. Versicherungen

Wenn die der Firma übergebenen Manuskripte, Originale, Filme, Papiere, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

12. Archivierung

Auftragsunterlagen werden 2 Jahre archiviert. Vom Auftraggeber gelieferte Datenträger oder Daten werden nach Auslieferung des Endproduktes an ihn zurückgegeben bzw. gelöscht.

13. Beanstandung

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware, sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Bei kleineren Druckaufträgen ist die Firma nur auf Verlangen verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Bei berechtigten Beanstandungen ist die Firma nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder der Firma, oder ihrer Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, der Firma oder ihrer Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Bei farbigen Reproduktionen sowie Farbdrucken aller Art, können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für Abweichungen der Beschaffenheit des angesetzten Materials haftet die Firma nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Falle ist die Firma von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.

14. Mehr- oder Minderlieferungen

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die tatsächliche Liefermenge.

15. Versand und Versicherung

Versand erfolgt in jedem Falle auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versandvorschriften sind mit der Bestellung zu geben, anderenfalls wird die Ware nach bestem Ermessen ohne Verbindlichkeit gesandt. Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf Anordnung und Kosten des Bestellers.Der Besteller ist verpflichtet, unsere Produkte bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises gegen Feuer, Diebstahl, Raub und Wasserschäden zu versichern.

16. Gefahrübergang

Die Gefahr der Lieferung geht mit der Absendung ab Lieferwerk auf den Besteller über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Wird der Versand ohne Verschulden des Lieferers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

17. Betriebsstörungen

Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung abhängig ist, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Strom- oder Energiemangel oder Naturereignisse, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfristen berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder die Firma für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.

18. Impressum

Der Auftragnehmer kann auf den Druckerzeugnissen des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Zittau. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung im Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.